Infothek

Schritt für Schritt ins Eigenheim

Grob schematisch stellt sich die Übertragung einer Immobilie in folgenden Schritten dar.


Sie haben sich für eine Immobilie entschieden, die Besichtigungen sind sämtlich erfolgreich gewesen. Käufer und Verkäufer sind hinsichtlich des Preises überein gekommen und nun steht die Übertragung der Immobilie und die Kaufpreiszahlung an.

Um den Erwerb der Immobilie zu erwirken, wird ein Notar benötigt. Dieser „besiegelt“ die Übertragung der Immobilie, damit diese rechtliche Wirkung hat.

  • Seitens des Notars wird ein Entwurf des Kaufvertrages erstellt, der den Vertragsparteien sowie ggf. dem Makler zugesendet wird.
  • Der Erwerber wird in diesem Stadium bereits eine Finanzierungsbestätigung seitens seiner finanzierenden Bank erhalten haben. Diese übergibt er dem Verkäufer.
  • Im Termin zur Beurkundung des Kaufs beim Notar wird i.d.R. eine Grundschuld für die finanzierende Bank des Käufers bestellt.
  • Damit der Verkäufer das Grundstück nicht anderweitig belasten oder veräußern kann, beantragt der Notar beim Grundbuchamt die sog. Vormerkung des Käufers im Grundbuch. Damit ist das Grundstück für den Käufer reserviert.
  • Der Notarvertrag regelt die Lastenfreistellung des Objekts, welches schuldenfrei übergeben werden muss. Bestehende Grundschulden des Verkäufers (sofern solche vorhanden sind) müssen entsprechend gelöscht werden. Einen Teil des Kaufpreises wird die Bank des Verkäufers dann ggf. zur Tilgung der verbliebenen Schulden verlangen. Dafür bewilligt die Bank des Verkäufers die Löschung der (evtl. vorhandenen) Grundschuld.
  • Genehmigungen, die benötigt werden, werden durch den Notar beschafft. Hierzu zählen etwaige Vorkaufsrechte, Nachweise über die gezahlte Grunderwerbssteuer oder die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
  • Sobald der Erwerber in das Grundbuch eingetragen ist, erhält der Erwerber die Fälligkeitsmitteilung zur Zahlung des Kaufpreises an den Käufer.
  • Gleichzeitig wird der Noch-Eigentümer das Objekt räumen (je nach terminlicher Vereinbarung im Kaufvertrag).
  • Der Erwerber leistet die Kaufpreiszahlung wie im Kaufvertrag geregelt. Der Notar beantragt nach Zahlung des Kaufpreises, dass der Erwerber als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wird.
  • Nach Zahlung des Kaufpreises und Räumung der Immobilie durch den Verkäufer erfolgt die Schlüsselübergabe. Hiermit gehen Nutzen, Lasten und Besitz an den Erwerber über. Er übernimmt somit alle Kosten für die Immobile (wie Wasser, Strom, Müll, Grundsteuern).

Diese kurze Übersicht stellt keine Rechtsberatung dar und dient der vereinfachten Darstellung. Trotz Recherche keine Gewähr – Diese Ausführungen stellen keine Handlungsempfehlungen und Beratung dar.


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